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OLG Celle, 22.01.2002 - 10 UF 122/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs; Geltendmachung des Auskunftsanspruchs nach Verjährung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hannover, 30.07.2001 - 616 F 2743/00
- OLG Celle, 22.01.2002 - 10 UF 122/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 1030
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 27.01.1999 - XII ZR 113/97
Hemmung der Verjährung durch Stillhalteabkommen; Unterbrechung der Verjährung …
Auszug aus OLG Celle, 22.01.2002 - 10 UF 122/01
Nach der Rechtsprechung des BGH führt ein Anerkenntnis des Auskunftsanspruchs nicht dazu, dass auch die Verjährungsfrist für den Zahlungsanspruch unterbrochen wird, wenn nicht zugleich im Anerkenntnis zum Ausdruck kommt, dass sich der Gegner auch gegenüber dem Zahlungsanspruch als verpflichtet ansieht (BGH FamRZ 1999, 571 (574)). - BGH, 16.04.1997 - XII ZR 233/95
Errechnung des Erwerbstätigkeitsbonus; Behandlung von Kindergeld
Auszug aus OLG Celle, 22.01.2002 - 10 UF 122/01
Die Kenntnis eines rechtsgeschäftlichen Vertreters ist zwar für den Verjährungsbeginn nach § 1378 Abs. 4 S. 1 BGB regelmäßig unerheblich, weil die Bestimmung des § 166 Abs. 1 BGB nicht für die Kenntniserlangung nach § 1378 Abs. 4 S. 1 BGB anwendbar ist, es sei denn, die Partei hat ihren rechtsgeschäftlichen Vertreter gerade zur Durchsetzung desjenigen Anspruchs, um dessen Verjährung es konkret geht, beauftragt und ihm die insoweit erforderliche Kenntnisnahme rechtserheblicher Tatsachen übertragen (BGH FamRZ 1997, 806 ). - BGH, 18.03.1987 - IVb ZR 44/86
Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs
Auszug aus OLG Celle, 22.01.2002 - 10 UF 122/01
Dann könne regelmäßig auf die Kenntnis von der Beendigung des Güterstandes geschlossen werden (BGHZ 100, 203 ff.). - BGH, 09.01.1991 - XII ZR 85/90
Hemmung der Verjährung durch Beantragung von Prozeßkostenhilfe
Auszug aus OLG Celle, 22.01.2002 - 10 UF 122/01
Höhere Gewalt im Sinne dieser Vorschrift ist das Unvermögen zur Aufbringung von Prozesskosten, wenn die Partei dem auch bei äußerster Sorgfalt mit zumutbaren Mitteln nicht abhelfen kann (BGH FamRZ 1991, 545 ff.). - BGH, 19.03.1997 - XII ZR 287/95
Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs
Auszug aus OLG Celle, 22.01.2002 - 10 UF 122/01
Kennenkönnen oder Kennenmüssen reicht nicht aus (BGH FamRZ 1997, 804 ).